FAQs

Corona-Pandemie: Welche Regeln gibt es derzeit?

Vorgaben für kirchliche Begräbnisse/Verabschiedungen/Trauerfeiern:

  • Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien, also auch beim Betreten von Friedhöfen, ist eine FFP2-Maske zu tragen. Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten.
  • Maximal 50 Personen dürfen in geschlossene Räume. Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen, also auch beim Betreten von Kirchen, Kapellen, Aufbahrungs-/Leichenhallen, ist eine FFP2-Maske zu tragen. Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten. Somit: KEIN KÖRPERKONTAKT – kein Handgeben zwecks Kondulenz oder Gruß, keine Umarmungen zwecks Bekundung der Anteilnahme.
  • Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, sollen als Gruppe beisammenbleiben.
  • Auch zum Konduktpersonal ist ein Abstand von mindestens 2 m einzuhalten.
  • Die Verabschiedung am offenen Grab sollte erst dann erfolgen, wenn die Sargträger und der Priester bzw. Trauerredner das Grab verlassen haben. Diese sollte einzeln und auch unter Einhaltung des Mindestabstandes von 2 m erfolgen.
  • KEIN Weihwasser, KEIN Aspergill (bei römisch katholisch ausgerichtetem Begräbnis)
  • KEIN Kondolenzbuch
  • KEIN Nachwerfen von Erde in das offene Grab
  • Bei kirchlichen Begräbnissen/Verabschiedungen: Bis zu 4 Musiker/Solisten (auch Bläser), bis zu 4 Sänger – mit Mindestabstand von 2 m
  • Bei säkulären (weltlichen) Begräbnissen: Keine künstlerischen Darbietungen (Livemusik)!
  • (Richtlinie der Diözese Graz-Seckau u. a.: Gemeinde- und Chorgesänge werden – sowohl in geschlossenen Räumen, wie auch im Freien – bis auf Weiteres ausgesetzt.)

Wer darf/muss ein Begräbnis bestellen bzw. es beauftragen?
Unverändert jene Personengruppe, die auch sonst (ohne Pandemie) für die Bestattung einer Person aufgrund des jeweiligen Landesleichengesetzes dazu verpflichtet ist.

Gibt es Vorschriften für Kunden bei der Bestellung von Begräbnissen bzw. Trauerfeiern?
Die Bestellung beim Bestatter hat unter den allgemeinen Vorschriften zu erfolgen. Es müssen die Kunden (und das Bestattungspersonal) eine FFP2-Maske tragen. Weiters ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens 2 Meter einzuhalten und pro Kunde muss eine Fläche von 10 m² Raumfläche zur Verfügung stehen.

Welche Arten von Begräbnissen dürfen durchgeführt werden?
Auch jetzt dürfen in Österreich die üblichen Bestattungsarten stattfinden. Erdbestattungen und Gruftbeisetzungen sind sehr zeitnahe durchzuführen. Bei der Feuerbestattung kann die Urne auch zu einem späteren Zeitpunkt, wenn kein Versammlungsverbot mehr besteht, „im normalen Rahmen“ verabschiedet werden.

Sind COVID-19-Verstorbene ansteckend?
Diese Frage ist grundsätzlich mit “Ja!” zu beantworten, wobei das Infektionsrisiko gegenüber dem lebenden Körper deutlich minimiert ist. Bei einem Leichnam entstehen viel weniger Aerosole als bei der Behandlung von Patienten im medizinischen Bereich im Krankenhaus. Wenn COVID-19-Patienten versterben, wird dies vorwiegend in Spitälern geschehen. Unabhängig davon müssen die vorgegebenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden – egal ob in der Prosektur des Krankenhauses oder seitens des Bestatters. Danach ist von keiner weiteren Ansteckungsgefahr auszugehen.


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