FAQs
Corona-Pandemie: Welche Regeln gibt es derzeit?
Vorgaben für kirchliche Begräbnisse/Verabschiedungen/Trauerfeiern:
Wer darf/muss ein Begräbnis bestellen bzw. es beauftragen?
Unverändert jene Personengruppe, die auch sonst (ohne Pandemie) für die Bestattung einer Person aufgrund des jeweiligen Landesleichengesetzes dazu verpflichtet ist.
Gibt es Vorschriften für Kunden bei der Bestellung von Begräbnissen bzw. Trauerfeiern?
Die Bestellung beim Bestatter hat unter den allgemeinen Vorschriften zu erfolgen. Es müssen die Kunden (und das Bestattungspersonal) eine FFP2-Maske tragen. Weiters ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von
mindestens 2 Meter einzuhalten und pro Kunde muss eine Fläche von 10 m² Raumfläche zur Verfügung stehen.
Welche Arten von Begräbnissen dürfen durchgeführt werden?
Auch jetzt dürfen in Österreich die üblichen Bestattungsarten stattfinden. Erdbestattungen und Gruftbeisetzungen sind sehr zeitnahe durchzuführen. Bei der Feuerbestattung kann die Urne auch zu einem späteren Zeitpunkt, wenn kein Versammlungsverbot
mehr besteht, „im normalen Rahmen“ verabschiedet werden.
Sind COVID-19-Verstorbene ansteckend?
Diese Frage ist grundsätzlich mit “Ja!” zu beantworten, wobei das Infektionsrisiko gegenüber dem lebenden Körper deutlich minimiert ist. Bei einem Leichnam entstehen viel weniger Aerosole als bei der Behandlung von Patienten im medizinischen Bereich
im Krankenhaus. Wenn COVID-19-Patienten versterben, wird dies vorwiegend in Spitälern geschehen. Unabhängig davon müssen die vorgegebenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden – egal ob in der Prosektur des Krankenhauses oder seitens des Bestatters.
Danach ist von keiner weiteren Ansteckungsgefahr auszugehen.